Die „Tegernseer Erklärung“, 1821

Hier steht eine kurze Bildunterschrift zu oben abgebildetem Foto
 
Regierungs- und Intelligenz-Blatt für das Königreich Baiern, Nr. 31, 19. September 1821, Sp. 803-806

Nach längeren Verhandlungen zwischen dem Heiligen Stuhl und der bayerischen Regierung gab König Max I. Joseph am 15. September 1821 in seinem Sommerschloss Tegernsee „zur Beseitigung aller Mißverständnisse“ die Erklärung ab, dass der Eid der katholischen Untertanen auf die Verfassung „lediglich auf die bürgerlichen Verhältnisse sich beziehe“ und sie dadurch zu nichts verpflichtet werden, „was den göttlichen Gesetzen oder den katholischen Kirchensatzungen entgegen wäre“. Das Konkordat solle als Staatsgesetz angesehen und vollzogen werden.

Mit dieser „Tegernseer Erklärung“ – einem unterschiedlich auslegbaren Formelkompromiss – war der Weg für die Umsetzung des Konkordats frei. So wurden gleich im Anschluss an die „Königliche Allerhöchste Entschließung (Den Vollzug des Concordats betreffend)“ im Regierungs- und Intelligenz-Blatt die Namen der vom König nominierten Bischöfe der bayerischen Diözesen bekanntgemacht.

Dombibliothek Freising 130 00015(1821

 

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