Provisorische Regelung der Bistumsverwaltung nach dem Tod des letzten Fürstbischofs

Hier steht eine kurze Bildunterschrift zu oben abgebildetem Foto
 
Schreiben von Fürsterzbischof Hieronymus von Colloredo mit eigenhändiger Unterschrift, Wien, 14. April 1803

Zwei Tage, nachdem Fürstbischof Joseph Konrad von Schroffenberg am 4. April 1803 in Berchtesgaden verstorben war, erreichte die Todesnachricht Freising.

Da unter den gegebenen Umständen die übliche Sedisvakanzregierung und die Neuwahl eines Bischofs durch das Freisinger Domkapitel nicht mehr möglich waren, wandte sich am 9. April das Freisinger „bischöfliche Vikariat“ an den Erzbischof von Salzburg als Oberhaupt der bayerischen Kirchenprovinz. Es bat, bis zur Wiederbesetzung des bischöflichen Stuhls oder einer anderweitigen Verfügung „das bisher bestandene bischöfliche Rathskollegium in dem aufgehabten Amte eines Vicarii generalis“ einzusetzen, und zwar mit allen bisher innegehabten und zur Führung des Amtes erforderlichen Befugnissen. Dies erfolgte am 14. April.

Das vom Salzburger Erzbischof eingerichtete Provisorium in der Freisinger Bistumsverwaltung sollte viel länger Bestand haben als zunächst gedacht. Letztlich wurde das Bistum auf dieser Grundlage mehr als 18 Jahre lang, bis zum Spätherbst 1821, von einer kleinen Gruppe von Geistlichen geleitet.

Archiv des Erzbistums München und Freising, Realia R560 [Bild 0257-0258]
 

 

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