Alle im Digitalen Archiv auffindbaren digitalen Inhalte stehen unter Creative-Commons-Lizenzen zur Nutzung zur Verfügung. Creative-Commons-Lizenzen legen fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang ein mit einer Creative-Commons-Lizenz ausgewiesener digitaler Inhalt über das urheberrechtlich Zulässige hinaus genutzt werden kann. Zur Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang ein im Internet zugänglicher digitaler Inhalt genutzt werden kann, ist keine direkte Kommunikation mit dem Rechteinhaber mehr notwendig, wenn im Vorfeld eine Lizenz festgelegt ist. Dadurch werden kreative und innovative Nutzungen erheblich vereinfacht. Creative-Commons-Lizenzen sind darüber hinaus international an das jeweilige nationale Rechtssystem adaptiert.
Im Digitalen Archiv kommen folgende Lizenzen zum Einsatz:
Hierdurch räumt die Erzdiözese München und Freising als Trägerin des Digitalen Archivs allen, die den Inhalt nutzen wollen, die genannten einfachen Nutzungsrechte unentgeltlich im Vorhinein ein. Diese Rechte erhalten die Nutzerinnen und Nutzer allerdings nur dann, wenn sie die Bedingungen befolgen, die in der Creative-Commons-Lizenz benannt sind. Creative-Commons-Lizenzen bedeuten dabei in keiner Weise einen Verzicht auf Urheberrechte, der nach deutschem Recht ohnehin unwirksam wäre.