Bischof Innozenz, Diener der Diener Gottes, seinem ehrwürdigen Bruder, dem Erzbischof von Salzburg, seinen Gruß und Apostolischen Segen. Da du über das Haus des Herrn gesetzt wurdest, um ihm zur rechten Zeit Speise zu geben [Ps 145,15], hast du dieses Wort als treuer und umsichtiger Diener sorgfältig überlegt: „Wahrlich, die Ernte ist groß, aber der Arbeiter sind wenige. Darum bittet den Herrn, Arbeiter für die Ernte zu entsenden.“ [Mt 9,37f]
Wenn also Deine Ernte so groß ist, dass ein Arbeiter alleine nicht ausreicht, da das Bistum Salzburg so groß und umfangreich ist, dass ein Bischof alleine dafür nicht genügt, um sich darum zu kümmern, so hast Du uns demütig gebeten zum Heil der Seelen, und nicht etwa der irdischen Dinge, dass wir uns entschließen mögen, in einem Teil Deiner Diözese ein neues Bistum zu schaffen, wodurch ein solcher Mangel teilweise behoben werden kann. In der Tat gibt es auf der Insel Chiemsee, die zwei Tagesreisen von der Metropole Salzburg entfernt liegt, ein gewisses Kloster von regulierten Chorherren, wo Du mit Zustimmung derselben die Errichtung eines bischöflichen Stuhls beantragt hast. Dabei bleibt dasselbige Kloster aller seiner Rechte gewahrt, so dass keines seiner Güter auf den bischöflichen Stuhl übertragen wird, und – Du hast die Zustimmung Deines Kapitels erhalten – unbeschadet aller Rechte, damit ihnen weder in Hinsicht auf Ehrenrechte noch auf Freiheiten, Gewohnheitsrechte oder Geldgeschäfte ein Nachteil entstehe. Dafür hast Du, wie es unsere Zustimmung findet, die Diözese auf anderthalb Tagesreisen und auf folgende Grenzen beschränkt: Von den Grenzen der Pfarrei Eggstätt bei der vorgenannten Insel, dann durch die Pfarreien Prien und Söllhuben, durch das Tal von Grassau, von dort über den Berg namens Streichen durch das Tal namens Leukental, einschließlich die Pfarreien Kirchdorf und Sankt Johann, bis zum Gipfel des Berges Jochberg. Dies wird die Länge der Diözese sein; seine Breite aber soll sich auf die Täler des Pillersees, Brixentals und Ellmaus bis an die Grenzen der Pfarrei Söll erstrecken, wobei Dir das Patronat an diesen Kirchen, wo Du es früher innehattest, vorbehalten bleibt, ebenso die Zehnten anderer Kirchen und auch die Belehnungen.
Du hast Dich ferner bereit erklärt, eine jährliche Rente von dreihundert Mark abzutreten, die Du von Sachrang erhältst, mit allem bebauten und unbebauten Zubehör, mit Fischereien, Wäldern und Weiden, ebenso vom Pinzgau in Wilhelmsdorf sowie von anderen Besitzungen, die Du der edlen Dame Mathilde abgekauft hast, und auch von Österreich, von den Weinbergen zu Arnsdorf, die Du von dem Soldaten Ortolf erworben hast, sowie von dem Haus innerhalb der Stadt Salzburg neben der Kirche St. Laurentius, das Du dem besagten Soldaten abgekauft hast; außerdem die Kirchen von Stuhlfelden, Zell [am See] und [Bischofs-]Hofen sowie deren Renten, jedoch unabhängig von der Anzahl der darin dienenden Geistlichen. Auswahl und Einsetzung desselben Bischofs stehen Dir und Deinen Nachfolgern, mit deren Gütern dasselbige Bistum ausgestattet und bereichert wurde, widerspruchslos zu. Der Bischof von Gurk aber, der als Vikar des Salzburger Metropoliten in seiner eigenen Diözese anerkannt ist, sollte – soweit es die erzbischöfliche Jurisdiktion erfordert – auch in dieser Diözese Vikar sein, damit seine Rechtsbefugnisse dort keinen Schaden erleiden.
Weil wir verstehen, dass Deine Absicht in dieser Angelegenheit der Ehre des göttlichen Namens und dem Wachstum der christlichen Religion dient, gewähren wir mit dem Rat unserer Brüder diese apostolische Gunst mit den folgenden Forderungen, wie sie bereits oben zum Ausdruck gebracht und gestellt wurden. Keinem Menschen soll es folglich erlaubt sein, dieses Dokument unserer Vereinbarung zu vernichten oder sich ihm durch eine unüberlegte Unternehmung zu widersetzen. Aber wenn sich jemand anmaßt, dies zu versuchen, wisse er, dass er den Zorn des allmächtigen Gottes und seiner seligen Apostel Petrus und Paulus auf sich zieht.
Ich Innozenz, Bischof der katholischen Kirche, habe unterschrieben.
Ich Nikolaus, Bischof von Tusculum, habe unterschrieben.
Ich Guido, Bischof von Palestrina, habe unterschrieben.
Ich Hugo, Bischof von Ostia und Velletri, habe unterschrieben.
Ich Benedikt, Bischof von Porto und Santa Rufina, habe unterschrieben.
Ich Pelagius, Bischof von Albano, habe unterschrieben.
Ich Cinthius, Kardinalpriester von San Lorenzo in Lucina, habe unterschrieben.
Ich Cencius, Kardinalpriester von San Giovanni e Paolo, habe unterschrieben.
Ich Leo, Kardinalpriester von Santa Croce in Gerusalemme, habe unterschrieben.
Ich Peter, Kardinalpriester von Santa Pudenziana, habe unterschrieben.
Ich Guala, Kardinalpriester von Santi Silvestro e Martino ai Monti, habe unterschrieben.
Ich Stephan, Kardinalpriester der Basilika Santi XII Apostoli, habe unterschrieben.
Ich Guido, Kardinaldiakon von San Nicola in Carcere, habe unterschrieben.
Ich Gregor, Kardinaldiakon von San Teodoro [al Palatino], habe unterschrieben.
Ich Johannes, Kardinaldiakon von Santi Cosma e Damiano, habe unterschrieben.
Ich Peter, Kardinaldiakon von Santa Maria in Aquiro, habe unterschrieben.
Ich Bertram, Kardinaldiakon von San Giogrio in Velabro, habe unterschrieben.
Gegeben im Lateran durch die Hand des Thomas, Subdiakons und Notars der Heiligen Römischen Kirche und erwählten [Bischofs] von Neapel, am 5. Tag vor den Kalenden des Februars, in der dritten Indiktion, im Jahr 1215 [d.h. 1216] nach der Fleischwerdung des Herrn, im 18. Amtsjahr des Herrn Papstes Innozenz‘ III.

(Übersetzung: Johannes Lang/Roland Götz)