Übersetzung Schenkungsurkunde

Wir Johann Franz, von Gottes und des Apostolischen Stuhls Gnade Bischof von Freising, des Heiligen Römischen Reichs Fürst etc., und wir Johann Sigmund Zeller Freiherr von und zu Leibersdorf, der Kathedralkirche von Freising Propst, Bischof von Belle, Weihbischof und Archidiakon, Johann Heinrich Franz Dominikus des Heiligen Römischen Reichs Graf von Hohenwaldeck und Maxlrain, Dekan und Erzpriester, Franz Anton Begnudelli Basso, der heiligsten Theologie Doktor, oberster Scholaster, Generalvikar und Offizial, und Christian Graf von Königsfeld, Senior, und das ganze Domkapitel etc. etc.
Betrachtend, dass in menschlichen Dingen Gott und den Menschen nichts angenehmer ist als Wohltaten nicht nur anzuerkennen, sondern sie auch den Wohltätern mit dankbarem Sinn zu vergelten,
da nun der hl. Korbinian als erster Bischof dieser unserer Kathedralkirche von Freising von oder aus der Stadt Castris, in der Volkssprache Chastres, durch einzigartige Vorsehung Gottes uns geschenkt wurde und er diese Kirche mit göttlicher Hilfe gepflanzt, regiert und vornehmlich den Freisinger Berg, auf dem seine Kathedralkirche gelegen ist und auch jetzt unerschüttert erfunden wird, in verschiedenen Kriegszeiten gegen schwerste feindliche Angriffe des öfteren auf wunderbare Weise geschützt hat,
jetzt aber und zumal zur gegenwärtigen Zeit, wo das Volk, bei dem er vor ungefähr 1.000 Jahren zu leben und mit Wundern zu glänzen begann, mit dem Volk, bei dem er zu leben aufhörte und durch nicht aufhörende Wunder in aller Schutzbefohlenen Gedächtnis verewigt ist, in einem schrecklichen Krieg zusammenstößt, uns als seinem angenommenen Volk sein wahres Heimatland aufgeschienen ist, dem Volk seiner Geburt aber seine heiligen Reliquien, ja sein ganzer Leib, der bis heute im zehnten Jahrhundert in unserer Kathedrale verwahrt wird, zu seiner übergroßen Freude und brennenden Begier, derartige Reliquien zu erhalten, bekannt geworden ist,
so haben wir,
damit nicht nur unser Verlangen nach Verbreitung und Vermehrung der Verehrung unseres vorgenannten Patrons, des hl. Korbinian, sondern auch die Freude der Stadt Castris, ja des ganzen Vaterlandes erfüllt werde, damit des allmächtigen Gottes und seines heiligen Bekenners und Bischofs Korbinian Ehre und Ruhm mehr und mehr vermehrt und verbreitet werden und dieser beim allerbarmherzigsten himmlischen Vater den Frieden, den die Welt nicht geben kann, durch seine mächtige Fürsprache unter den allerchristlichsten Fürsten zuwege bringe,
als Zeichen unserer Dankbarkeit und auf die im Namen der genannten Stadt vorgebrachte Bitte des derzeitigen Herrn Hirten und Pfarrers von Saint Germain zu Castris, Jacques Lesquillon, wie auch des weltlichen Herrn und der vornehmsten Einwohner von dort einen ganzen Rückenwirbel, eine ganze Rippe und eine weitere, nicht vollständige Rippe aus seinem Leib mit höchster Verehrung entnommen und in einer hölzernen Kapsel, die innen mit Seidenfutter, außen mit Damast überzogen und mit einer gleichfalls seidenen Schnur von weißer Farbe verschnürt ist, eingeschlossen und der vorgenannten Stadt Castris als Geschenk gegeben,
damit diese heiligen Reliquien oder wenigstens deren Hauptteil in der Pfarrkirche des hl. Germanus dortselbst zur Ehre Gottes und seines heiligen Bischofs und Bekenners Korbinian, ihres Mitbürgers, mit gebührender Verehrung verwahrt werden;
an dessen Verkehrung und Kult hegen wir angesichts des unschätzbaren Zeugnisses des Hochwürdigsten Herrn Herrn der Heiligen Römischen Kirche Kardinals und Erzbischofs von Paris de Noailles etc., das uns gnädigst erteilt wurde, keinerlei Zweifel, sondern wir versprechen uns vielmehr mit stärkster Hoffnung angesichts der vereinten brennenden Verehrung beider Völker und Vaterländer eine gewaltige Vermehrung der Guttaten.
Zu all dessen augenscheinlicher Bekräftigung und Bestärkung haben wir diese Gegengeschenks-Urkunde mit eigener Hand unterschrieben und wir Johann Franz, Bischof und des Heiligen Römischen Reichs Fürst, haben unser größeres Siegel, das wir in geistlichen Angelegenheiten gebrauchen, das Hochwürdigste Domkapitel aber sein gewöhnliches Kapitularsiegel anbringen und durch den unterzeichneten Apostolischen Notar ausfertigen lassen
in unserer Residenz Freising am 25. Tag des Monats August im Jahr des Heils 1711.
Johann Franz, Bischof von Freising, des Heiligen Römischen Reichs Fürst, mit eigener Hand
Johann Sigmund Zeller, Bischof von Belle, Weihbischof und Dompropst, mit eigener Hand
Johann Franz Graf von Maxlrain etc., Dekan, mit eigener Hand
Franz Anton Begnudelli Basso, Domkapitular, oberster Scholaster und Generalvikar
Wegen Alters des Hochwürdigsten und Hochedlen Herrn Seniors hat unterschrieben Franz Joseph Anton Freiherr von Roll, Domkapitular und oberster Custos der Domkirche
Thomas Passauer, der Heiligen Theologie und beider Rechte Doktor, des vornehmen Kollegiatstifts St. Andreas in Freising Kanoniker, apostolischer und diözesaner öffentlicher Notar
(Übersetzung: Roland Götz)