Papierhandschrift (Entwurf), März 1723, eingebunden in einen Sammelband des 19. Jh.
Der Vertrag – zeitgenössisch als „Spaltzetl“ bezeichnet – ist nicht als unterschriebene und gesiegelte Ausfertigung, sondern nur als Entwurf erhalten. Dieser befindet sich in einem Akt des Freisinger Domkapitels, das vom Fürstbischof über dessen Bauplanungen informiert werden und den geplanten Ausgaben zustimmen musste. Im Entwurf ist das Tagesdatum noch offengelassen, doch ist anderen Quellen zu entnehmen, dass der Vertragsschluss Mitte März 1723 stattgefunden hat.
Nachdem dem Fürstbischof und dem Domkapitel bereits Entwürfe für Fresken und Stuckdekor vorgelegt worden waren, legte der Vertrag fest, welche Arbeiten die beiden Brüder ausführen sollten, zu welchen Konditionen sie sich verpflichteten und wie sie dafür entlohnt wurden. Die Künstlerbrüder übernahmen dabei die Rolle von Unternehmern, die selbst für die Beschaffung der Materialien, die Anstellung von Gehilfen sowie die Baulogistik verantwortlich waren. Dafür erhielten sie in Raten die Summe von 7.000 Gulden. Für eine Maßnahme, die eine komplette Neustuckierung des Kirchenraums sowie umfangreiche Freskomalereien vorsah, und für die auch Eingriffe in die Bausubstanz (z.B. bei der Neugestaltung der Fenster) erforderlich waren, war der Zeitplan sehr eng: Bis Ende Juli 1724 mussten zumindest im Hauptschiff alle Gerüste abgebaut sein. Dem entsprechend war es den Asams verboten, während der Bauzeit andere Aufträge anzunehmen.
Tatsächlich war der Großteil der Arbeiten rechtzeitig vollendet, so dass vom 1. bis 8. Oktober 1724 die Gottesdienste der Festoktav im neu gestalteten Kirchenraum stattfinden konnten.
Archiv des Erzbistums München und Freising, Domkapitel Freising, AA002, H183, S. 41-48, [Bild 43-50]