Allgemeine Regeln für die Barmherzigen Schwestern Strasburger Bisthums; Papierhandschrift, zwischen 1812 und 1832
1633 gründeten in Paris der Priester Vinzenz von Paul und die Witwe Louise von Marillac eine Frauengemeinschaft für den Armendienst. Um ihre Aufgabe erfüllen zu können, waren deren Mitglieder nicht zur Klausur verpflichtet und legten zunächst keine, später nur jeweils für ein Jahr gültige Gelübde ab.
Aus dem seit 1734 bestehenden Straßburger Mutterhaus der ‚Sœurs de la Charité‘ kamen 1832 gemäß einer Vereinbarung mit dem Münchner Stadtmagistrat Schwester Ignatia Jorth und Schwester Apollonia Schmitt nach München, um für drei Jahre die Pflege im Allgemeinen Krankenhaus (heute Medizinische Klinik der Ludwig-Maximilians-Universität, Ziemssenstraße) zu übernehmen und Ordensnachwuchs auszubilden.
Richtschnur für das innere Leben der neuen Gemeinschaft war die aus dem Elsass mitgebrachte Handschrift „Allgemeine Regeln für die Barmherzigen Schwestern Strasburger Bisthums“. Ihr Inhalt entstand in einem längeren Prozess und umfasst zunächst disziplinarische Vorschriften zur Einhaltung der Armut, zum Verhalten gegenüber Patienten, Mitschwestern und Gästen sowie zur Bedeutung der Gelübde und zur Aufnahme bzw. zum Ausscheiden aus der Gemeinschaft. Der (ältere) zweite Teil behandelt in 18 Kapiteln zunächst den „Hauptzweck“ und das geistliche Leben der Schwesterngemeinschaft, dann deren Organisationsstruktur, die regelmäßig zu absolvierenden geistlichen Übungen sowie die Tätigkeit von Schwestern in der Kinderbetreuung und im Spitaldienst.
Kongregationsarchiv der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul, Mutterhaus München, 2.0/6, Titelseite und Beginn der ursprünglichen Regel