Was fromme Frauen tun Die Regeln der Münchner Barmherzigen Schwestern

Nachdem die Säkularisation das klösterliche Leben in Bayern beinahe vollständig beendet hatte, verdankte sich dessen Wiedererstehen maßgeblich der Initiative König Ludwigs I. (reg. 1825–1848). Erst er setzte die im Konkordat von 1817 vorgesehene Wiedererrichtung von Klöstern um. Dies betraf nicht nur die Wiedergründung von Ordensniederlassungen, die bereits zuvor in seinem Herrschaftsgebiet bestanden waren. Vielmehr konnten sich nun auch bisher hier unbekannte weibliche Gemeinschaften etablieren, die im sozial-karitativen und pädagogisch-erzieherischen Bereich tätig waren.

Als erste der neuen Frauenkongregationen wurden 1832 aufgrund des persönlichen Engagements des Königs die Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul im Erzbistum eingeführt. Weiter hielten hier Einzug: die Armen Schulschwestern von Unserer Lieben Frau (1839), die Frauen vom Guten Hirten (1840), die Schwestern vom göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern, 1857) und die Armen Franziskanerinnen von der Heiligen Familie (Mallersdorfer Schwestern, 1867).

Das Wirken dieser Gemeinschaften erstreckte sich auf das ganze Land; denn die Schwestern waren in zahlreichen Kommunen in von einem Mutterhaus abhängigen Filialen im Einsatz. Ihr Einfluss ist bis in die 1960er Jahre kaum zu überschätzen. Seitdem führte Nachwuchsmangel zu einer Auflösung zahlreicher Ordensniederlassungen.

 
Grafik Straßburger Regeln
Grafik Allgemeine Statuten