Päpstliche Ratifikation

Hier steht eine kurze Bildunterschrift zu oben abgebildetem Foto
Ratifikationsurkunde von Papst Pius VII., Rom, 9. November 1817; Pergamenthandschrift in Prunkumschlag

Nach der Unterzeichnung durch die beiderseitigen Bevollmächtigten bedurfte das Konkordat, um rechtskräftig zu werden, noch der Ratifikation durch die vertragsschließenden Parteien und des Austausches der jeweils darüber ausgestellten Urkunden. Von Seiten des bayerischen Königs Max I. Joseph erfolgte die Ratifikation am 24. Oktober 1817.

Die päpstliche Ratifikationsurkunde ist auf den 9. November 1817 datiert und von Papst Pius VII. und seinem Kardinalstaatssekretär Ercole Consalvi unterzeichnet und durch das anhängende päpstliche Siegel (in einer vergoldeten Kapsel) beglaubigt. Es handelt sich um eine aufwendig gestaltete Prunkausfertigung. Das Pergament-Libell mit dem Text besitzt einen Einband aus rotem Samt, auf den reliefartig das Wappen des Papstes gestickt ist. Die Urkunde wird in einem mit rotem Leder überzogenen, gefütterten Holzkasten aufbewahrt.

Artikel II des Konkordats enthält die für das Erzbistum München und Freising grundlegenden Bestimmungen: Der alte Bischofssitz Freising wird in die Hauptstadt München verlegt und zum erzbischöflichen Sitz von München und Freising erhoben. Zu ihm gehören als Suffragane die Bistümer Augsburg, Passau und Regensburg. Das bisherige Freisinger Bistumsgebiet erhält Zuwachs durch fast alle in Bayern gelegenen Gebiete des alten Erzbistums Salzburg und des Bistums Chiemsee sowie durch die ehemalige Fürstpropstei Berchtesgaden.

Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayern Urkunden 1687, Umschlag und fol. 1rv

 

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