Das
Münchner Missbrauchsgutachten hat die Kirche in ihren Grundfesten erschüttert.
Es ist höchste Zeit, sie von innen heraus umzugestalten. Deshalb ist es wichtig, dass es mutige, unerschrockene Pfarrgemeinderät:innen gibt, die auftreten statt austreten und ihre Stimme erheben für eine lebendige und lebensnahe Kirche.
In fast allen Pfarrgemeinden stellen sich genügend Kandidat*innen öffentlich zur Wahl. Bayernweit sind es etwa 30.000 Gläubige. In der Erzdiözese München und Freising stellen sich für die 4.682 zu vergebenden Sitze knapp 6500 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl.
Die Beteiligung vieler Frauen und Männer bringt die Chance, Kirche in ihrer großen Vielfalt erlebbar zu machen. Die Pfarrgemeinderatswahl zeigt: Kirche sind wir alle; eine Glaubensgemeinschaft von Frauen und Männern, die ihre unterschiedlichen Talente zum Wohle aller einbringen. Wer den Pfarrgemeinderat durch seine Stimme stärkt, setzt ein Zeichen für Vielfalt, Gleichberechtigung und Partizipation in der Kirche.
[Weiter: Warum es wichtig ist, bei den Pfarrgemeinderatswahlen seine Stimme anzugeben]
Was ehrenamtliches Engagement bewirken kann und wieso man als Christ vom "Wahlrecht" Gebrauch machen sollte, können der Rosenheimer Dekanatsratsvorsitzende Paul Deutschenbaur und Leonhard Baumann, Mitglied im Vorstand des Dekanatsrats und Pfarrgemeinderatsvorsitzender von Pfaffenhofen am Inn, aus persönlicher Erfahrung beschreiben.
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Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist auf Pfarreiebene die demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes. Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und über die Verhältnisse vor Ort, über neue Aktivitäten und gute Ideen mitzubestimmen. Hier wird Christsein gelebt.
Im Pfarrgemeinderat laufen die Fäden des ehrenamtlichen Engagements zusammen. Er stärkt die einzelnen Gruppen und betreibt das "Networking" Hier wird die Kommunikation zwischen allen Feldern des Engagements sichergestellt. Und hier, im Kreativfeld engagierter Christen, entstehen viele gute Ideen, indem ausgehend von den Zeichen der Zeit inspirierende Fragen gestellt werden und um zukunftsfähige Antworten gerungen wird.
Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt die Priester und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der Gottesdienste oder bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung. In allen gesellschaftlichen Fragen kann der Pfarrgemeinderat eigenverantwortlich entscheiden und handeln, so beim Aufbau von Nachbarschaftshilfen und Helferkreisen für Flüchtlinge, bei der Gestaltung von Erwachsenenbildungsangeboten, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und für die Bewahrung der Schöpfung.
Die Mitglieder des PGR werden von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Wahlberechtigt sind alle ab 14 Jahre. Gewählt werden kann, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre.
Für die Pfarrgemeinderatswahlen am 20. März 2022 haben alle Wahlberechtigten von ihrer Pfarrei eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
Online können Sie nicht mehr wählen (war vom 2. März, 10.00 Uhr, bis 17. März 2022, 16 Uhr, möglich).In Ihrer Pfarrei hat am Wahltag (20. März 2022) das Wahllokal geöffnet. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wann dies der Fall ist. Oder Sie informieren sich direkt bei Ihrer
Pfarrei.
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr. Mit Ihrer Stimmabgabe stärken Sie den Pfarrgemeinderat als Beratungs- und Leitungsgremium. Sie gestalten damit Kirche vor Ort.