Aufruf zur Mitwirkung im Betroffenenbeirat in der Erzdiözese München und Freising

Nach drei Jahren intensiver Arbeit läuft die erste Arbeitsperiode des Betroffenenbeirates zum 31.03.2024 ab.

Um auch weiterhin eine kontinuierliche Beteiligung von Betroffenen in den Bereichen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt zu gewährleisten, ruft die Erzdiözese München und Freising Betroffene erneut zur Mitwirkung im Betroffenenbeirat auf.

Betroffene, denen als Minderjährige beziehungsweise schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst sexualisierte Gewalt angetan wurde, sind eingeladen, sich im Betroffenenbeirat in der Erzdiözese München und Freising zu engagieren und damit die fachliche Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt in der Erzdiözese zu unterstützen und die Aufarbeitungsprozesse zu begleiten. Grundlage hierfür ist die gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
 

Ziele und Aufgaben des Betroffenenbeirats Form der Beteiligung

In der Erzdiözese München und Freising wird eine kontinuierliche und institutionalisierte Beteiligung von Betroffenen an der Arbeit in den Bereichen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt erfolgen. Zu diesem Zweck wurde ein Betroffenenbeirat eingerichtet, dessen erste Amtsperiode zum 31.03.2024 ausläuft.
Aufgabe des Betroffenenbeirats ist die kritische Begleitung der  Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt sowohl hinsichtlich der diözesanen Aufarbeitung, der Maßnahmen der Prävention als auch im Bereich der Intervention aus Sicht der Betroffenen.
Die Themen, mit denen sich der Betroffenenbeirat beschäftigt, ergeben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen der Erzdiözese. Der Betroffenenbeirat ist Impulsgeber. Er wird im Vorfeld geplanter Maßnahmen gehört und gibt Hinweise und Vorschläge. Der Betroffenenbeirat setzt sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt auseinander.
Aufgabe des Betroffenenbeirates ist es, zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz beizutragen, Stellungnahmen und Einschätzungen zu bestehenden und geplanten Maßnahmen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt abzugeben und gemeinsam mit den jeweils zuständigen Gremien über weitere Schritte auf diesem Weg beraten.
 
Der Betroffenenbeirat hat jederzeit die Möglichkeit, Einschätzungen und Stellungnahmen zu bestehenden und geplanten Maßnahmen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt abzugeben und gemeinsam mit den Verantwortlichen über weitere Schritte auf diesem Weg zu beraten. Es soll ein regelmäßiger Austausch des Betroffenenbeirats mit der von ihm begleiteten Aufarbeitungskommission und Verantwortlichen der Erzdiözese möglich sein. Der Betroffenenbeirat kann zudem jederzeit mit Informationen und Hinweisen, Erwartungen und konkreten Änderungsvorschlägen an die Erzdiözese oder die Aufarbeitungskommission herantreten.
Der Betroffenenbeirat schlägt gemäß Punkt 2.4 der Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland aus dem Kreis der Betroffenen zwei Mitglieder für die Aufarbeitungskommission in der Erzdiözese München und Freising vor.

Struktur

Dem Betroffenenbeirat sollen mindestens fünf Mitglieder angehören. Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat endet drei Jahre nach der Berufung.
Der Betroffenenbeirat tagt mehrmals im Jahr, mindestens aber zweimal jährlich in München. Sollte sich jenseits der vorgesehenen Sitzungsabfolge die Notwendigkeit zu einer weiteren Sitzung ergeben, kann der Betroffenenbeirat auch über die regulären Sitzungen hinaus zur Beratung einberufen werden.

Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist ehrenamtlich. Den Mitgliedern wird eine Aufwandsentschädigung für die Sitzungen gezahlt, die sich an der Praxis des Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM) orientiert. Darüber hinaus erfolgt eine Erstattung der Fahrtkosten nach Maßgabe der Reisekostenordnung der Bayerischen Diözesen.
Der Betroffenenbeirat kann sich eine eigene Geschäftsordnung geben.
Der Betroffenenbeirat erhält auf Wunsch administrative Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen durch das Erzbischöfliche Ordinariat.

Kriterien für die Mitgliedschaft im Betroffenenbeirat der Erzdiözese München und Freising

Bei der Zusammensetzung des Betroffenenbeirats sollen unterschiedliche Kontexte, in denen Menschen sexualisierte Gewalt erlitten haben, berücksichtigt werden. Dazu gehören institutionelle, geografische und zeitliche Faktoren.
Die Möglichkeit zur Interessenbekundung ist für alle Personen gegeben, denen
  • als Minderjährige beziehungsweise schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst der Erzdiözese München und Freising sexualisierte Gewalt angetan wurde oder
  • die heute im Gebiet der Erzdiözese München und Freising ihren Wohnsitz haben und denen als Minderjährige beziehungsweise schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst sexualisierte Gewalt angetan wurde.
Das Mindestalter für die Mitgliedschaft im Betroffenenbeirat liegt bei 18 Jahren.
Notwendig für die Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist die Bereitschaft zu einem ehrenamtlichen Engagement im Rahmen des genannten Zeitraums, zu einer kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit der Arbeit im Themenfeld des sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese München und Freising sowie zur regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen in München.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Mitglieder für den Betroffenenbeirat der Erzdiözese München und Freising erfolgt durch ein Auswahlgremium, das laut Satzung des Betroffenenbeirats aus einer Vertreterin oder einem Vertreter des Erzbischofs, einer Vertreterin oder einem Vertreter der Wissenschaft bzw. der Fachpraxis und einer / einem Betroffenen besteht. Es sind somit mehrheitlich externe Mitglieder und nicht Mitarbeitende der Erzdiözese.

Entsprechend der oben genannten Kriterien sichtet das Auswahlgremium die eingegangenen Interessenbekundungen und lädt Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch ein. Alle Zusendungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Das Auswahlgremium trifft im Anschluss an die Gespräche im Konsens eine abschließende Besetzungsentscheidung und teilt dem Erzbischof die Personen mit. Der Erzbischof beruft diese Personen für eine Dauer von drei Jahren.
 
Interessensbekundung

Interessensbekundungen für den Betroffenenbeirat können bis zum 02.02.2024 ausschließlich mit dem Formular zur Erklärung der Bereitschaft zur Mitarbeit im Betroffenenbeirat in der Erzdiözese München und Freising  postalisch oder per E-Mail geschickt werden an:
 
Erzbischöfliches Ordinariat München
GV.4 - Beratung und Seelsorge für Betroffene von Missbrauch und Gewalt
z.Hd. Frau Anna-Theresa Lang, Psychologin M. Sc.
Schrammerstraße 3
80333 München

E-Mail: anlaufstelle-betroffene@eomuc.de
 
Wenn Sie weitere Fragen zum Interessenbekundungsverfahren haben, schreiben Sie uns bitte unter den oben genannten Kontaktdaten.
Nachdem die Unterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Nach Abschluss der Auswahl werden wir Sie informieren, ob Sie in den Betroffenenbeirat berufen wurden.
Für den Fall, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, würden wir uns freuen, wenn Sie Interesse an einem Austausch mit den Mitgliedern des Betroffenenbeirats hätten.

Informationen zur aktuellen Arbeit des Betroffenenbeirats finden Sie unter https://www.betroffenenbeirat-muenchen.de/