Wem gehört eine Internetadresse: Denic & Domains

Jede Internetadresse hat einen Domaininhaber und einen administrativen Ansprechpartner (Admin-C). Diese sind bei .de-Domains bei der Denic registriert.

Bitte beachten Sie, dass bei jeder Domain einer Pfarrei oder kirchlichen Einrichtung die entsprechende Organisation als Eigner eingetragen sein muss. Bei Pfarreien ist das grundsätzlich die entsprechende Kirchenstiftung.

Der administrative Ansprechpartner ist nicht automatisch der Inhaber einer Domain, auch wenn es im privaten Bereich eher die Regel ist. Der Admin-C ist gegenüber dem Domaininhaber (Holder) weisungsgebunden und handelt in seinem Auftrag. Es ist zwingend erforderlich, dass der Admin-C eine natürliche Person ist, die zusätzliche Angabe einer Organisation ist optional. Der Admin-C ist in Deutschland zum Teil auch rechtlich der Ansprechpartner der Domain. Er kann unter bestimmten Umständen z. B. für Wettbewerbsverstöße des Domaininhabers haftbar gemacht werden. (zitiert aus Wikipedia)

Daraus folgt für Pfarreien:
Admin-C kann nur eine vertretungsberechtigte Person sein, also der Pfarrer oder Kirchenpfleger. Denn auch hier gilt:
Die Pfarrei selber hat keine Rechtspersönlichkeit und stellt lediglich eine kirchliche Seelsorgeeinheit dar. Im staatlichen Rechtskreis handelt die Pfarrkirchenstiftung.


Ein weit verbreitetes Mißverständnis ist, dass der (sich um die Internetseiten kümmernde) ehrenamtliche Webmaster hier getrost stehen kann. Ein simpler Vergleich hilft bei Verdeutlichung der Rechtslage:
Auch wenn ehrenamtliche Putzfrauen die Kirche und das Pfarrheim saubermachen und sogar die entsprechenden Schlüssel haben, so bleibt das Pfarrheim doch im Besitz der Kirchenstiftung.

Und auch die Kehrseite der Medaille ist wichtig: ebensowenig wie ein ehrenamtlicher Jugendleiter für einen Schaden aufkommen muss, der z.b. bei einer Ministrantenstunde entstanden ist, genauso muss auch der ehrenamtliche Webmaster nicht dafür gerade stehen, wenn durch die Website Schaden entsteht.