Die Antragstellung (und in der Folge die Bewilligung und Auszahlung) erfolgt in zwei Schritten:
Antrag Teil A
Eine erste Antragstellung beinhaltet den pauschalen Mietkostenanteil, der mit der Antragstellung an das BAMF und dem Nachweis über die erfolgte Einrichtung eines Treuhandkontos auf diesem Konto eingezahlt werden muss. Der pauschal einzuzahlende Betrag beträgt
- 2.500 Euro bei Einzelpersonen
- 5.000 Euro bei Familien, für welche eine Mentorenschaft angestrebt wird.
Für die Antragstellung ist das Formular „Antrag Mietzuschuss NesT“ Teil A zu nutzen. Der Antrag ist von einem Mitglied der potenziellen Mentoring-Gruppe zu unterschreiben, welches Zugriff auf das eingerichtete Treuhandkonto hat, sowie von einer Vertreter:in der hauptamtlichen katholischen Stelle, die den Antrag unterstützt
Als Anlagen zu Teil A sind beizufügen:
- Nachweis über eingerichtetes Treuhandkonto (Kopie der Kontoeröffnung)
- Kopie der ausgefüllten Anlage Wohnen (gehört zu den beim BAMF einzureichenden Unterlagen zum Antrag auf Aufnahme auf die Vermittlungsliste)
- Kopie der Teilnahmebescheinigung der eintägigen Pflichtschulung der Zivilgesellschaftlichen Kontaktstelle (ZKS).
Das Antragsformular kann im Erzbischöflichen Ordinariat angefordert werden (
fami@eomuc.de, Tel: 089 2137 1366).
Antrag Teil B
Eine zweite Antragstellung ist möglich, wenn
- das BAMF den Antrag der Mentoring-Gruppe anerkannt und diese auf die Vermittlungsliste für Flüchtlinge aus dem Resettlementverfahren NesT gesetzt hat.
- die Mentoring-Gruppe gegenüber dem BAMF eine Unterstützungserklärung (Verpflichtung zur Verfügungstellung von Wohnraum, ideelle Unterstützung im Integrationsprozess) abgegeben hat.
Die Förderhöhe beträgt den zu zahlenden Betrag für die tatsächliche Netto-Kaltmiete für einen von der Mentoring-Gruppe angemieteten oder zur Verfügung gestellten geeigneten Wohnraum. Obergrenze des Zuschusses ist der Betrag einer vom Jobcenter zu 100% förderfähigen ortsüblichen Netto-Kaltmiete für ein Jahr. Die im Teil A bereits bewilligten Mittel werden hierauf angerechnet.
Für die Antragstellung ist das Formular „Antrag Mietzuschuss NesT“ Teil B zu nutzen. Der Antrag ist von den gleichen Personen zu unterzeichnen wie Teil A.
Als Anlage zu Teil B sind beizulegen
- der Nachweis der Aufnahme der Mentoring-Gruppe auf die Vermittlungsliste (Kopie BAMF Bescheid)
- Kopie der Unterstützungserklärung der Mentoring-Gruppe (vor Absendung an das BAMF)
- Nachweis über Eignung des angemieteten Wohnraums (Kopie des Nachweises, der an das BAMF gesendet werden muss)
- Nachweis über die Verfügbarkeit der Wohnung für mindestens ein Jahr (Kopie des Mietvertrags)
Das Antragsformular kann im Erzbischöflichen Ordinariat angefordert werden (
fami@eomuc.de, Tel: 089 2137 1366)