NesT: Humanitäres Aufnahmeprogramm zum Schutz besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge Über das NesT-Programm des Erzbistums München und Freising

Kardinal Marx spielt im Jugendwohnheim Landshut des Katholischen Jugendsozialwerks mit jungen Geflüchteten Tischfußball.
Was ist NesT?
  • NesT (Neustart im Team) ist ein humanitäres Aufnahmeprogramm, das unter anderem in Zusammenarbeit mit der katholischen und evangelischen Kirche Deutschlands und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) entwickelt wurde. Von staatlicher Seite wird neben dem BMI verantwortet von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB), sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Weitere Programmbeteiligte sind der Deutsche Caritasverband e.V., das Deutsche Rote Kreuz sowie die Evangelische Kirche von Westfalen. 
  • Über NesT können besonders schutzbedürftige Flüchtlinge gesichert nach Deutschland einreisen.
  • Während des ersten Jahres in Deutschland werden besonders schutzbedürftige Flüchtlinge durch Mentoring-Gruppen (Unterstützer:innen aus der Zivilgesellschaft) bei ihrem Start in ein Leben in Deutschland begleitet.
Wer kann über NesT nach Deutschland kommen?
  • NesT ermöglicht bis Ende 2025 deutschlandweit bis zu 500 Personen eine gesicherte Einreise nach Deutschland.
  • Die Geflüchteten werden nach klaren Kriterien des Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) ausgewählt und sind vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als schutzbedürftig anerkannt.
  • Sie erhalten in Deutschland einen Aufenthaltstitel für drei Jahre, der danach verlängert werden kann.
  • Außerdem haben sie Anspruch auf unmittelbaren Zugang zu Integrationskursen, zum Arbeitsmarkt, sowie auf Sozialleistungen.
Was sind Mentorengruppen?
  • Mentoring-Gruppen sind Unterstützer:innen aus der Zivilgesellschaft, die die Geflüchteten im ersten Jahr ihres neuen Lebens in Deutschland unterstützen.
  • Jeweils mindestens vier Mentor:innen schließen sich als Team zusammen. Sie betreuen gemeinsam einen Flüchtling oder eine Flüchtlingsfamilie. 
  • Mentoring-Gruppen und Schutzbedürftige finden mit Hilfe von UNHCR und des BAMF zueinander und werden dabei von der Zivilgesellschaftlichen Kontaktstelle (ZKS) unterstützt.
  • Mentor:innen helfen bei Integration und gesellschaftlicher Teilhabe. Dazu gehören u.a. der Zugang zu Sprachkursen, Hilfe bei der Stellensuche, Vernetzung vor Ort, Zugang zu örtlichen Vereinen, sowie Behördengänge.
Wie werden die Geflüchteten untergebracht?
  • Zu den Aufgaben der Mentor:innen zählt auch, vor Ankunft der Geflüchteten für diese Wohnraum zu finden, der sich am örtlichen Sozialhilfesatz orientiert. Außerdem muss die Nettokaltmiete für ein Jahr vorfinanziert werden.
  • Die Erzdiözese München und Freising übernimmt unter bestimmten Umständen auf Antrag diese Nettokaltmiete. Die genauen Förderbedingungen können Sie hier nachlesen.
Wie werden Mentorengruppen und Geflüchtete unterstützt?
  • Die Erzdiözese München und Freising unterstützt bereits seit 2015 mit kirchlichen Fördermitteln die Arbeit mit Geflüchteten. Diese können auch im Rahmen des NesT Programms in Anspruch genommen werden.
  • Zudem unterstützt die Abteilung Flucht, Asyl, Migration und Integration (FAMI) die Mentor:innen vor und während der Aufnahme. fami@eomuc.de, Tel: 089 2137 1366 
  • Mentoring-Gruppen werden außerdem durch die Zivilgesellschaftliche Kontaktstelle unterstützt, die speziell für NesT eingerichtet wurde.
Wo gibt es weitere Informationen?
  • Allgemeine Informationen zum Programm finden Sie auf der offiziellen Webseite www.neustartimteam.de
  • In deren Downloadbereich können Sie auch den Flyer sowie weiterführende Informationen für Mentoring-Gruppen und Geflüchtete nach der Einreise herunterladen. 

Förderrichtlinien „Mietzuschüsse NesT“ des Erzbistums

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland und weiteren Programmpartner:innen das humanitäre Aufnahmeprogramm „NesT – Neustart im Team“ initiiert. Durch dieses Programm kann jede:r Einzelne von uns einen aktiven Beitrag leisten, den am stärksten gefährdeten Flüchtlingen ein neues Leben in Deutschland zu ermöglichen.
 
NesT sieht vor, dass sich jeweils vier Personen als „Mentoring-Gruppe“ zusammentun, um einer Flüchtlingsfamilie oder auch einer geflüchteten Einzelperson für ein Jahr mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Zu den Aufgaben der Mentor:innen zählt unter anderem, vor Ankunft der Geflüchteten für diese Wohnraum zu finden, der sich am örtlichen Sozialhilfesatz orientiert. Außerdem muss die Nettokaltmiete für ein Jahr vorfinanziert werden.

Die Erzdiözese München und Freising übernimmt unter bestimmten Umständen auf Antrag diese Nettokaltmiete. Die genauen Förderbedingungen sind in diesem Dokument aufgeführt.
Förderziele
Aus den Mitteln des Fonds „Mietzuschüsse NesT“ der Erzdiözese München und Freising sollen interessierte Personen / Institutionen dabei unterstützt werden, sich erfolgreich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge um eine Anerkennung als Mentoring-Gruppe im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogramms NesT (Neustart im Team) zu bewerben.
Förderkriterien
  • Auf Antrag wird eine finanzielle Unterstützung für die notwendige Zahlung auf ein von den Mentor:innen einzurichtendes Treuhandkonto gewährt.
  • Von diesem wird die Miete für Wohnraum der aufzunehmenden Personen für ein Jahr finanziert. 
  • Die Förderung erfolgt subsidiär, nachrangig einer möglichen Förderung durch Eigen- oder Drittmittel (z.B. Spenden).
  • Die Förderhöhe beträgt den zu zahlenden Betrag für die tatsächliche Netto-Kaltmiete für einen von der Mentoring-Gruppe angemieteten oder zur Verfügung gestellten geeigneten Wohnraum.
  • Obergrenze des Zuschusses ist der Betrag einer vom Jobcenter zu 100% förderfähigen ortsüblichen Netto-Kaltmiete für ein Jahr.
  • Fördervoraussetzung ist außerdem eine Unterstützung durch eine hauptamtliche katholische Stelle in der Erzdiözese (z.B. Pfarrgemeinden, kirchliche Verbände, kirchliche Einrichtungen).

Antragstellung und Bewilligung

Die Antragstellung (und in der Folge die Bewilligung und Auszahlung) erfolgt in zwei Schritten:

Antrag Teil A
Eine erste Antragstellung beinhaltet den pauschalen Mietkostenanteil, der mit der Antragstellung an das BAMF und dem Nachweis über die erfolgte Einrichtung eines Treuhandkontos auf diesem Konto eingezahlt werden muss. Der pauschal einzuzahlende Betrag beträgt

  • 2.500 Euro bei Einzelpersonen
  • 5.000 Euro bei Familien, für welche eine Mentorenschaft angestrebt wird.
Für die Antragstellung ist das Formular „Antrag Mietzuschuss NesT“ Teil A zu nutzen. Der Antrag ist von einem Mitglied der potenziellen Mentoring-Gruppe zu unterschreiben, welches Zugriff auf das eingerichtete Treuhandkonto hat, sowie von einer Vertreter:in der hauptamtlichen katholischen Stelle, die den Antrag unterstützt

Als Anlagen zu Teil A sind beizufügen:
  • Nachweis über eingerichtetes Treuhandkonto (Kopie der Kontoeröffnung)
  • Kopie der ausgefüllten Anlage Wohnen (gehört zu den beim BAMF einzureichenden Unterlagen zum Antrag auf Aufnahme auf die Vermittlungsliste)
  • Kopie der Teilnahmebescheinigung der eintägigen Pflichtschulung der Zivilgesellschaftlichen Kontaktstelle (ZKS).
Das Antragsformular kann im Erzbischöflichen Ordinariat  angefordert werden (fami@eomuc.de, Tel: 089 2137 1366).

Antrag Teil B
Eine zweite Antragstellung ist möglich, wenn
  • das BAMF den Antrag der Mentoring-Gruppe anerkannt und diese auf die Vermittlungsliste für Flüchtlinge aus dem Resettlementverfahren NesT gesetzt hat.
  • die Mentoring-Gruppe gegenüber dem BAMF eine Unterstützungserklärung (Verpflichtung zur Verfügungstellung von Wohnraum, ideelle Unterstützung im Integrationsprozess) abgegeben hat.
Die Förderhöhe beträgt den zu zahlenden Betrag für die tatsächliche Netto-Kaltmiete für einen von der Mentoring-Gruppe angemieteten oder zur Verfügung gestellten geeigneten Wohnraum. Obergrenze des Zuschusses ist der Betrag einer vom Jobcenter zu 100% förderfähigen ortsüblichen Netto-Kaltmiete für ein Jahr. Die im Teil A bereits bewilligten Mittel werden hierauf angerechnet.

Für die Antragstellung ist das Formular „Antrag Mietzuschuss NesT“ Teil B zu nutzen. Der Antrag ist von den gleichen Personen zu unterzeichnen wie Teil A.

Als Anlage zu Teil B sind beizulegen
  • der Nachweis der Aufnahme der Mentoring-Gruppe auf die Vermittlungsliste (Kopie BAMF Bescheid)
  • Kopie der Unterstützungserklärung der Mentoring-Gruppe (vor Absendung an das BAMF)
  • Nachweis über Eignung des angemieteten Wohnraums (Kopie des Nachweises, der an das BAMF gesendet werden muss)
  • Nachweis über die Verfügbarkeit der Wohnung für mindestens ein Jahr (Kopie des Mietvertrags)
Das Antragsformular kann im Erzbischöflichen Ordinariat angefordert werden (fami@eomuc.de, Tel: 089 2137 1366)

Vergabe

Zuschussempfänger sind Mentoring-Gruppe vor und nach Anerkennung durch das BAMF im Rahmen des Programms NesT.

Eine Förderung für Antrag A und B erfolgt nach erfolgreicher Prüfung des jeweiligen Förderantrags. Dazu wird jeweils ein schriftlicher Bewilligungsbescheid erstellt. Die Auszahlung erfolgt auf das im Antrag angegebene Treuhandkonto.

Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt einmal pro anerkannter Mentoring-Gruppe

Der nach Antrag Teil A bewilligte und ausgezahlte Förderbetrag ist vollständig zurückzuzahlen, wenn
  • der Antrag auf Anerkennung als Mentoring-Gruppe vom BAMF abschlägig beschieden wird.
  • nach Anerkennung kein Matching (= Zusammenführung von Mentoring-Gruppe und aufzunehmenden Schutzbedürftigen) zustande kommt.
Der Nach Antrag Teil B bewilligte und ausgezahlte Förderbetrag ist vollständig oder anteilig zurückzuzahlen, wenn
  • das Mietverhältnis nicht zustande gekommen ist.
  • das Mietverhältnis vor Ablauf des geplanten Jahres aufgelöst wurde.
Auf eine Bewilligung besteht kein Anspruch, sondern sie erfolgt nur dann, wenn ausreichende Fördermittel vorhanden sind. Mentoring-Gruppen wird empfohlen, sich von Anfang an mit den zuständigen Mitarbeiter:innen des Erzbischöflichen Ordinariats in Verbindung zu setzen, um dies abzuklären.
Dokumentation / Verwendungsnachweis
Die Zuschussempfänger:innen dokumentieren ihre geförderten Maßnahmen nach Abschluss im Rahmen eines Kurzberichts über die erfolgte Integrationsbegleitung sowie einer Auflistung der Einnahmen und Ausgaben für die zur Verfügungstellung des Wohnraums. Dafür ist ein „Formular Verwendungsnachweis NesT“ abrufbar.

Auskunft
Bei Fragen zur Antragsstellung und Förderung steht Ihnen das Team FAMI zur Verfügung: fami@eomuc.de, Tel: 089 2137 1366