Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Diözesanrat: „Mensch ist man von Anfang an“

München, 4. Dezember 2024. Angesichts der für Donnerstag, 5. Dezember, geplanten Beratungen im Deutschen Bundestag über eine Neuregelung von Paragraf 218 und damit eine Liberalisierung von Abtreibungen nimmt Armin Schalk, Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken der Erzdiözese München und Freising, wie folgt Stellung:
 
„Der nun vorliegende, fraktionsübergreifende Antrag zur Neuregelung von Paragraf 218 verlässt das Paradigma des strafrechtlichen Lebensschutzes und priorisiert faktisch die Selbstbestimmung der schwangeren Person. Es ist lobenswert, dass der Antrag – entgegen noch weitergehender Vorschläge – zumindest die Beratungspflicht und die 12-Wochen-Frist aufrechterhält. Aber das ist bei Weitem nicht genug: Ein Embryo ist kein potenzieller Mensch, sondern ein Mensch in Potenz, der seine Anlagen kontinuierlich entwickelt. Mensch ist man von Anfang an. Verfassungsrechtlich und ethisch kommt diesem Menschen im Frühstadium dieselbe auch grundgesetzlich verankerte Würde zu, wie dies bei geborenen Menschen der Fall ist.

Schalk

Armin Schalk im Gespräch mit Bayern 2

Am Sonntag, den 10. November, war der Vorsitzende des Diözesanrates, Armin Schalk, zu Gast in der Sendung "Glauben Zweifeln Leben" um über die Demokratiefibel zu sprechen. Hier können Sie in die Sendung reinhören.

Einzelpersönlichkeiten

Diözesanrat wählt Persönlichkeiten aus Gesellschaft und Politik

Ohlstadt, 18. Oktober 2024. Der Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising hat am Freitag, 18. Oktober, bei seiner Herbstvollversammlung in Ohlstadt 16 Einzelpersönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft gewählt.

Stellungnahme zur Reform des §218 StGB

Durch den Bericht der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung wurde die Debatte um eine Reform der rechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland neu entfacht. Insbesondere die Beratungspflicht wird zunehmend zur Disposition gestellt. Als Vertreter der katholischen Laien bringen wir uns regelmäßig in gesellschaftliche Debatten auf Landes- und Bundesebene ein, u.a. indem wir gezielt auf politische Verantwortungsträger:innen zugehen. Daher haben wir unsere Stellungnahme an zahlreiche Abgeordnete in Bundestag und Landtag sowie an fachlich zuständige Bundes- und Landesminister:innen verschickt.



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